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Neue Bereiche mit Maskenpflicht

Written by on 2. November 2020

Mit einer weiteren Allgemeinverfügung hat die Stadt Münster die bestehenden Festlegungen zur Maskenpflicht in der Innenstadt ergänzt. Zwischen 8 und 20 Uhr gilt demnach zusätzlich eine Maskenpflicht im Bereich Alter Fischmarkt bis Kirchherrngasse und in der Windthorststraße. Für die Bahnhofstraße, die Herwarthstraße und die Urbanstraße gilt dies im Zeitraum von 6 bis 24 Uhr. Kontrolliert werden die morgen neu hinzugekommenen Bereiche erst ab Mittwoch.