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Notbetreuung in NRW gilt auch für alleinerziehende Studierende.

Geschrieben von am 27. April 2020

Bislang gab es die Notbetreuung lediglich für Arbeitnehmende und Selbstständige in systemrelevanten Berufen. Die Landesregierung hat diese Liste jüngst erweitert, sodass Alleinerziehende Studierende nun auch Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Als Voraussetzung für die Notbetreuung gilt in allen Fällen, dass keine anderweitige Betreuung möglich ist. Laut Familienminister Joachim Stamp sollen Alleinerziehende dadurch weiter unterstützt und entlastet werden. Außerdem sollen dadurch in kleinen Schritten möglichst viele Kinder bis zu den Sommerferien in die Kinderbetreuung zurückgeholt werden.