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Maskenpflicht im Innenstadtkern ab Dienstag

Geschrieben von am 26. Oktober 2020

Die zweite Corona-Allgemeinverfügung der Stadt Münster tritt ab Dienstag in Kraft. Am Sonntag überschritt Münster den Grenzwert von 50 Infektionen je 100.000 Einwohner:innen. In diesem Zuge gab die Stadt Münster am Sonntag zusätzliche Regelungen für die Münsteraner:innen bekannt. Im öffentlichen Raum darf grundsätzlich nur noch eine Gruppe von bis zu 5 Personen zusammentreffen. Ebenso gilt eine Maskenpflicht im Kern der Innenstadt von 8 bis 20 Uhr. Zwischen 20 bis 5 Uhr ist eine Maskenpflicht auch für die Jüdefelderstraße und die Münzstraße angeordnet. Alle weiteren Regelungen sind auf der Website der Stadt Münster nachzulesen.