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Befristung von Arbeitsverträgen in Wissenschaft erhöht

Written by on 18. September 2020

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Möglichkeit für Wissenschaftsinstitute, Arbeitsverträge zu befristen, erweitert. So das Ministerium auf seiner Website. In der Wissenschaft sind mehrere aufeinanderfolgende befristete Beschäftigungsverhältnisse möglich. Allerdings sind sie nur bis zu einem gewissen Grad zulässig. So gilt für Qualifizierungen eine Befristung von maximal 6 Jahren vor und maximal 6 Jahren nach der Promotion. Diese Frist wurde bereits zu Beginn der Pandemie um sechs Monate verlängert und ist nun um weitere sechs Monate erhöht worden. Sie gilt auch für Verhältnisse, die erst im kommenden Wintersemester beginnen. Gerade PostDocs, die aktuell nur eingeschränkt arbeiten könnten, habe das Ministerium laut eigener Aussage dabei im Blick.