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Regelstudienzeit wird erneut um ein Semester verlängert

Written by on 18. Januar 2022

Das begründet die Landesregierung NRWs damit, dass für Studierende auch in diesem Semester aufgrund des Online- oder Hybridbetriebs keine Nachteile entstehen sollen. Auch die BAföG-Höchstbezugsdauer verlängert sich damit ebenfalls um ein Semester. Die Verlängerung der individualisierten Regelstudienzeit galt bereits in den letzten drei Pandemiesemestern. Im Laufe des Wintersemesters mussten viele Universitäten wieder von Präsenz- auf Onlinelehre wechseln.