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Kommentar: “Werbung” für Schwangerschaftsabbrüche – Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau

Geschrieben von am 28. Januar 2021

Die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Informationen über Schwangerschaftsabbrüche für ungewollt Schwangere veröffentlichte. Letzte Woche hat dann das OLG Frankfurt ihre Revision abgelehnt und das Urteil ist nun rechtskräftig. Radio Q Reporterin Pippa Kolmer kommentiert.