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Polizeigewalt bei G7-Demo? – Das sagen Betroffene und die Polizei

Written by on 11. November 2022

Das G7-Treffen setzte Münster in einem Ausnahmezustand. Es wurden über 13 Demos angemeldet, die weitgehend ruhig verlaufen sind. Bei einer Demo kam es aber zu einem Zwischenfall zwischen Demonstrierenden und der Polizei. Radio Q-Reporter Tobias Oetzmann hat sich die Sache genauer angeguckt. Er hat Interviews mit Betroffenen, einem Polizeirecht-Experten geführt und auch die Polizei selbst zu den Vorkommnissen befragt.

Bildquelle: Isaak Rose

Die Fragen von Radio Q an die Pressestelle der Polizei Münster, beantwortet von Pressesprecher Jan Schabacker:

Was war der Auslöser für die polizeiliche Maßnahme?

Von einer friedlichen Versammlung hatte sich am frühen Donnerstagabend (3.11.) eine Gruppe von rund 20 schwarzgekleideten Personen abgesetzt und mit einem Banner augenscheinlich eine eigene Versammlung initiiert. Die Personengruppe folgte den polizeilichen Weisungen nicht. Die Polizei hat daraufhin entschieden, die Identitäten der Personen festzustellen.

Was waren Ihre konkreten Anweisungen und wie wurden diese kommuniziert?

Die Personengruppe wurde aufgefordert anzuhalten.

Auf dem im Anhang angefügten Video erkennt man bei Sekunde 12, dass ein Polizist das Vorgehen filmt. Haben Sie die Aufnahmen schon ausgewertet? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?

Gegen die Personengruppe wurde Strafanzeige wegen des Anfangsverdachts des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot aus dem Versammlungsgesetz gestellt.

Sehen Sie die Härte der eingesetzten physischen Mittel (Festhalten, Schubsen) für diese Situation als verhältnismäßig an?

Unabhängig von unserer Bewertung besteht für die Betroffenen jederzeit die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung. Der Rechtsweg ist offen.

Inwiefern ist das Verweigern von der Zunahme von Wasser für die festgehaltenen Personen während einer Maßnahme von ca. 45 Minuten erlaubt, auch wenn durchsichtige Plastikflaschen von nicht involvierten Außenstehenden angeboten werden?

Das Anreichen von Wasser durch außenstehende Personen wurde nach den uns vorliegenden Informationen zugelassen.

Muss das polizeiliche Personal während einer Festhaltung den Betroffenen das Vorgehen kommunizieren? Also eine Begründung abgeben, warum sie festgehalten werden?

Um 18:25 h wurde den Betroffenen nach unseren Erkenntnissen der Grund der Maßnahme mitgeteilt.

Sind zynische Kommentare über das von den Polizeibeamten geschätzte Alter der festgehaltenen Personen üblich? Beispiel: “Es ist schon 18:30, müsst ihr nicht schon lange Zuhause sein?”

Sollten solche Worte von eingesetzten Kräften gefallen sein, bedarf das der Nachbereitung. Unser Ziel ist, neutral, sachlich und professionell aufzutreten. Kommentierungen in dieser Form sind dem nicht zuträglich. Wir werden das mit den eingesetzten Kräften besprechen.

Inwiefern ist mit Konsequenzen für die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten zu rechnen, wenn sich herausstellt, dass das Festhalten bzw. die Trinkwasser-Verweigerung keine ausreichende rechtliche Grundlage hatte?

Siehe Antwort zur Frage Wasser. Eine rechtliche Überprüfung ist jederzeit möglich. Die entsprechenden Konsequenzen ergeben sich aus den gegebenenfalls tangierten rechtlichen Regelungen. Darüber hinaus bereitet die Polizei das Einsatzgeschehen grundsätzlich nach, um mögliche Probleme zu analysieren und für künftige Einsätze zu lernen.