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Verwaltungsgericht der Stadt Münster bestätigt Maskenpflicht

Geschrieben von am 2. Dezember 2021

Das gab die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt. Die Maskenpflicht gilt seit dem 25. November –  ein münsteraner Rechtsanwalt hat eine Verfügung dagegen eingereicht. Er hatte versucht, die Maskenpflicht aufzuheben. Jetzt hat das Verwaltungsgericht diesen Antrag als unbegründet abgelehnt. Vor allem dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sei es im allgemeinen Interesse dass auch im Freien die Maskenpflicht bestehen bleibe, so das Gericht. So sollen Übertragungsketten unterbrochen und vor allem vulnerable Gruppen geschützt werden.