Professor*innen der FH Münster dürfen ab sofort Promotionen betreuen
Geschrieben von Redaktion an 2022-11-21
Dies veröffentlichte die FH Münster in einer Pressemitteilung. Bisher durften nur Professor*innen von Universitäten Doktorarbeiten betreuen. Damit ist das neue Promotionsrecht ein Meilenstein für die Forschung an Hochschulen angewandter Wissenschaften. Um Promotionen zu betreuen, müssen die FH-Professor*innen lediglich Mitglied im Promotionskolleg Nordrhein-Westfalen sein. Laut FH-Präsident Frank Dellmann sind das aktuell 20 Kolleg*innen der FH Münster. 139 Doktorand*innen arbeiten derzeit an ihren Dissertationen.