Neue Cannabis-Regeln
Written by Redaktion on 1. Juli 2024
Ab heute können Anträge zur Gründung sogenannter Cannabisvereinigungen bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden. Das geht aus dem Gesetzestext der Bundesregierung hervor, der zum 1. April in Kraft getreten war. Die Vereinigungen dürfen Cannabis selbst anbauen und an die bis zu 500 Mitglieder abgegeben. Antragssteller*innen müssen neben ihrem Führungszeugnis auch ein Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorlegen. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, sieht den Schutz von Kindern und Jugendlichen aber als unzureichend.