Maskenpflicht auf Spielplätzen
Written by Marthe Ritter on 6. November 2020
Aufgrund der Coronaschutzverordnung müssen Erwachsene und schulpflichtige Kinder auf Spielplätzen eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen in der Innenstadt wurde zuletzt auch auf die Bereiche Alter Fischmarkt bis hin zur Kirchherrngasse von 8 bis 20 Uhr erweitert. Im Bereich der Bahnhofstraße, der Herwarthstraße und der Urbanstraße gilt die Maskenpflicht von 6 bis 24 Uhr.