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Land NRW kündigt Schwerpunktkontrolle der Maskenpflicht im Schienenpersonennahverkehr an

Geschrieben von am 19. November 2020

Am Dienstag (24. November) wird es vermehrt zu Kontrollen an NRWs Bahnhöfen und in den Zügen auf ausgewählten Strecken kommen.

Sollte die Maskenpflicht eines Passagiers nicht eingehalten werden, wird ein Bußgeld in Höhe von 150 € fällig. Die überregionale Aktion wird gemeinsam durchgeführt vom Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, der Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und der Bundespolizei. Das Land NRW beruft sich dabei auf die Coronaschutzverordnung vom 27. April. Dies ist die zweite große Schwerpunktkontrolle der Maskenpflicht im SPNV.