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Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung

Written by on 26. Juni 2019

Bei einer Dauererkrankung kann ein Prüfling nicht von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wies damit die Klage eines Studenten ab. Dieser leidet seit mehreren Jahren an einer psychosomatischen Erkrankung und ließ sich deswegen wiederholt für Prüfungen krankschreiben. Das müsse die Hochschule nicht akzeptieren, da Dauererkrankungen das normale Leistungsbild des Studierenden ausmachen würden. Anders als bei einer vorübergehenden Erkrankung werde die Leistungsfähigkeit so nicht eingeschränkt.