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Für Geboosterte keine Testpflicht bei Sportangeboten

Geschrieben von am 13. Januar 2022

Laut der neuen Coronaschutzverordnung gelten ab heute für Sporthallen und Schwimmbäder neue Regeln. Das gab die Stadt Münster heute in einer Pressemitteilung bekannt. Leute, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder in den letzten drei Monaten einen positiven PCR-Test hatten, müssen keinen aktuellen Test vorweisen. Wer nicht unter die Regelungen für Geboosterte fällt, muss sich an einer anerkannten Teststation testen lassen. Diese Regelungen gelten auch für den Hochschulsport.