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Freiversuchsregelung an der Uni Münster wird verlängert

Geschrieben von am 17. November 2020

Die Corona-Freiversuchsregelung gilt an der Uni M+nster auch in diesem Semester. Das sagte Uni-Rektor Wessels in einem Interview bei Radio Q:

Die Freiversuchsregelung ist jetzt beibehalten worden, genauso wie sie im letzten Semester auch galt. Und ich glaube das ist ein klares Zeichen: man soll sich ruhig trauen, zu Prüfungen hinzugehen. Man soll wirklich gucken, kommt man damit gut klar. Und es gereicht einem nicht zum Nachteil, wenn dann eben eine Prüfung nicht so läuft, wie man sich das erhofft hatte.”

Uni-Rektor Wessels

Studierende können demnach auch in diesem Semester bis zum Beginn einer Prüfung von der Prüfungsleistung zurücktreten. Außerdem gelten nicht bestandene Leistungen als nicht angetreten und tauchen nicht im Transcript of Records auf. Die Entscheidung über die Weiterführung der Freiversuchsregelung hatte das Land NRW zuvor den jeweiligen Rektoraten überlassen. Ob die FH Münster hierzu schon eine Entscheidung getroffen hat, ist noch nicht bekannt.