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Kommentar: “Werbung” für Schwangerschaftsabbrüche – Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau

Geschrieben von an 2021-01-28

Die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Informationen über Schwangerschaftsabbrüche für ungewollt Schwangere veröffentlichte. Letzte Woche hat dann das OLG Frankfurt ihre Revision abgelehnt und das Urteil ist nun rechtskräftig. Radio Q Reporterin Pippa Kolmer kommentiert.