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Interview mit dem AStA zum neuen Hochschulgesetz

Geschrieben von am 20. April 2018

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat zu Beginn des Jahres Pläne für ein neues Hochschulgesetz vorgestellt. Seitdem wird die Thematik kontrovers diskutiert. Im Interview spricht Liam Demmke vom AStA mit uns über den Gesetzesentwurf.

Das neue Hochschulgesetz beabsichtigt ja unter anderem die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht. Der AStA positioniert sich dagegen. Woran liegt das?

“Die Studierenden sollten schon selbst entscheiden können, wann sie zur Vorlesung gehen und wann nicht. Das hat natürlich auch soziale Hintergründe. Wenn man neben dem Studium arbeiten möchte, oder wenn man ein Kind hat, das man neben dem Studium aufzieht, oder wenn man Angehörige pflegt, dann können Anwesenheitspflichten ein Grund sein, nicht zu studieren. Und deshalb möchten wir, dass das Verbot von Anwesenheitspflichten weiter bestehen bleibt.”

Gibt es noch weitere Aspekte an dem neuen Hochschulgesetz, die euch vom AStA sauer aufstoßen?

“Wir finden es problematisch, dass die Landesregierung auch die SHK-Vertretung abschaffen möchte, also die Vertretung für die Belange aller studentischen Hilfskräfte. Diese ist erst vor einigen Jahren eingeführt worden und sie jetzt wieder abzuschaffen, ist unserer Meinung nach kontraproduktiv. Außerdem ist die Einführung verbindlicher Studienverlaufspläne angedacht, dass Studierende sich zu Beginn des Studiums also auf einen konkreten Studienverlauf festlegen müssen, der dann wahrscheinlich auch an die Regelstudienzeit gebunden ist. Wir sind der Auffassung, dass das einem selbstbestimmten Studium widerspricht.”

Unter anderem sollen auch Eignungstests eingeführt werden, die neben der Abinote Einfluss auf die Studienplatzvergabe haben. Manchen Bundesländern wird nachgesagt, dort schwerer einen guten Abiturschnitt zu erreichen. Wären Eignungstests da nicht sogar gewissermaßen fair?

“Das sehen wir anders, weil das Abitur die alleinige Hochschulzugangsberechtigung ist, die man in Deutschland erwirbt und da können Universitäten nicht willkürlich irgendwelche anderen Hochschulzugangsberechtigungen einführen.”

Wird den Universitäten dadurch, dass sie über Aspekte, wie die Anwesenheitspflicht, selbst bestimmen können, nicht auch wieder Entscheidungsgewalt zurückgegeben?

“Das ist insofern nicht korrekt, weil die studentische Mitbestimmung dadurch eingeschränkt wird. Studierende verlieren dadurch also ihr Mitspracherecht bei Themen, wie der Anwesenheitspflicht.”

Ihr habt zum Semesterstart die Kampagne ‘Lasst mich doch denken’ ins Leben gerufen[ Anm.: Den Slogan ‘Lasst mich doch denken’ verwendete der AStA schon beim  letztjährigen ‘March for Science’ als Motto. Damals standen allerdings noch andere Themen im Vordergrund]  Was genau kann man sich darunter vorstellen?

“Wir möchten über die Pläne der Landesregierung aufklären und informieren, sodass die Studierenden genau wissen, worum es da überhaupt geht. Ich habe manchmal den Eindruck, dass viele Studierende sich mit hochschulpolitischen Themen nicht unbedingt beschäftigen. Wir vom AStA sehen es als unsere Aufgabe, auf solche Dinge aufmerksam zu machen. Wir haben beispielsweise eine Petition auf unserer Internetseite gestartet, die Studierende unterzeichnen können, um den AStA dabei zu unterstützen.”

Sollte das neue Hochschulgesetz wie geplant im Wintersemester 2019/20 in Kraft treten, könnte das erheblichen Einfluss auf den Studienalltag an der Uni Münster haben. Welche Möglichkeiten haben Studierende, möglicherweise selbst aktiv zu werden?

“Ich glaube, es ist wichtig, dass sich Studierende hochschulpolitisch engagieren. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher hochschulpolitischen Gruppierung man sich engagiert, hauptsache, man tut es. Außerdem finden Anfang Juni wieder Wahlen an unserer Uni statt. Wählen zu gehen und eine hohe Wahlbeteiligung herbeizuführen, ist natürlich auch ein Zeichen dafür, dass man sich für Themen der Hochschule interessiert und nicht alles mit sich machen lässt.”