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Uni Münster gegen die Zusammenarbeit mit Embargostaaten

Geschrieben von am 13. Dezember 2023

Eine Meldepflicht für Zusammenarbeit mit Embargostaaten wurde an der Uni eingeführt. Dies gab die Uni Münster auf ihrer Internetseite bekannt. Die neue Regelung gilt ab Januar 2024. Unter einem Embargo versteht man den Verstoß eines Landes gegen das Völkerrecht. Dafür können Einschränkungen, Verbote und Genehmigungspflichten für diese Länder eingeführt werden. Durch die neue Meldepflicht möchte die Uni Münster zukünftig Wissenschaftler*innen bei der Prüfung der Embargomaßnahmen unterstützen.