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Oberverwaltungsgericht NRW gibt einem Studenten der Uni Münster bei Bafög-Entscheidung Recht

Geschrieben von am 27. Januar 2023

Das Oberverwaltungsgericht NRW gibt einem Studierenden der Uni Münster bei einer Bafög-Entscheidung Recht. Dies berichtet der Asta auf seiner Website. Studierende, die Bafög beziehen, müssen bescheinigen, dass sie in Regelstudienzeit studieren. Wer jedoch Sprachkenntnisse für seinen Studiengang erwerben muss, die aber in der Regelstudienzeit nicht berücksichtigt werden, hat Anspruch auf eine längere Förderung. An der Uni Münster kann man den Bachelorstudiengang Evangelische Theologie mit oder ohne griechischen Sprachkenntnisse studieren. Für den Zugang zum Masterstudiengang werden diese dann allerdings vorausgesetzt. Ein Studierender der Uni Münster wählte daher den Studiengang mit Griechisch und beantragte beim Bafög-Amt eine Verlängerung der Förderung. Nachdem das Verwaltungsgericht Münster dies erst ablehnte, gab ihm das höhere Landesgericht jetzt Recht. Die Rechtssprechung der Oberverwaltungsgericht hilft nun Studierenden, welche ähnliche Studienverzögerungen aufgrund von Spracherwerb haben.