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Neue Vereinbarungen für Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben

Geschrieben von am 23. Juni 2020

Zwei neue Vereinbarungen verbessern in NRW die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Das teilte das Land NRW in einer Pressemitteilung mit. Durch die sogenannte „Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit von Menschen mit sehr hohen und/oder sehr besonderen Unterstützungsbedarfen in nordrhein-westfälischen Werkstätten für behinderte Menschen und/ oder bei anderen Leistungsanbietern“ erhalten Menschen mit Behinderung auch wirtschaftliche Teilhabe durch Rentenanspruch. Die Zweite Vereinbarung, die „Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ sieht unter anderem die Unterstützung der Einrichtungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung sowie das aktive Einbeziehen der Beschäftigten bei den oben genannten Themen. Für das Thema Gewaltprävention sieht die Vereinbarung zum Beispiel vor, dass Behindertenwerkstätten, ein eigenes Schutzkonzept vorhalten. Dieses soll aus einer Präventions- und einer Interventionsstrategie bestehen.