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Neue Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und verbindlichere Integrationspolitik für NRW

Geschrieben von am 4. November 2021

Das teilt das Land NRW in einer Pressemitteilung mit. Mit Inkrafttreten der Reform wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine differenzierte monatliche Flüchtlingsaufnahmegesetz-Pauschale eingeführt. Statt der bislang für alle Kommunen einheitlichen Pauschale von 866 Euro monatlich pro Person erhalten kreisangehörige Gemeinden 9 Euro mehr pro Monat pro Person und kreisfreie Städte 259 Euro mehr pro Monat pro Person. Flüchtlingsminister Stamp meint dazu: „Ein wichtiges und herausforderndes Ziel in der Migrationspolitik ist, die Zahl der Bestandsgeduldeten zu senken. Ein wesentlicher Baustein dabei ist, gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu ermöglichen.”