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Neue Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und verbindlichere Integrationspolitik für NRW

Geschrieben von an 2021-11-04

Das teilt das Land NRW in einer Pressemitteilung mit. Mit Inkrafttreten der Reform wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine differenzierte monatliche Flüchtlingsaufnahmegesetz-Pauschale eingeführt. Statt der bislang für alle Kommunen einheitlichen Pauschale von 866 Euro monatlich pro Person erhalten kreisangehörige Gemeinden 9 Euro mehr pro Monat pro Person und kreisfreie Städte 259 Euro mehr pro Monat pro Person. Flüchtlingsminister Stamp meint dazu: „Ein wichtiges und herausforderndes Ziel in der Migrationspolitik ist, die Zahl der Bestandsgeduldeten zu senken. Ein wesentlicher Baustein dabei ist, gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu ermöglichen.”