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Neue Hochschulverordnung

Geschrieben von am 20. April 2020

Am Samstag ist die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in Kraft getreten. Diese ermöglicht den Rektoraten weitreichende Eingriffsrechte in die Prüfungsordnungen aller Fächer. Der AStA der Uni Münster begrüßt, dass Gremien mit studentischer Beteiligung auf digitalem Wege wieder tagen können, so Liam Demmke, stellvertretender AStA-Vorsitzender:

Damit ist erstmal sichergestellt, dass Studierende nicht übergangen werden. Natürlich muss man darauf achten, dass das Rektorat nicht sehr viele Dinge von oben herab entscheidet.

Die Verordnung regelt außerdem, dass die individuelle Regelstudienzeit für eingeschriebene Studierende um ein Semester erhöht ist.