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Neue Beschlüsse zur Erhöhung des BAföG

Written by on 10. Juli 2024

Das BAföG für Studierende darf nicht geringer als das Bürgergeld sein. Das geht aus einer Entscheidung vom Verwaltungsgericht Berlin hervor. Das Gericht entschied, dass die Regelungen des BAföG über die Höhe der Förderungen gegen das Grundgesetz verstoßen. Auch Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des deutschen Studierendenwerks, bezog in einer Pressemitteilung dazu Stellung. Demnach wurde das BAföG im Gegensatz zu anderen staatlichen Leistungen wie dem Wohn- oder Bürgergeld nicht regelmäßig erhöht. Nun könnte die Bundesregierung dazu gezwungen sein, die Höhe des BAföG-Satzes aufgrund des Urteils anzupassen.