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Nach einem Suizidversuch müssen sterbewillige Menschen nicht mehr von Ärzten gerettet werden

Geschrieben von am 4. Juli 2019

Ärzte sind nicht mehr verpflichtet, sterbewillige Menschen nach einem Suizidversuch gegen ihren Willen zu retten. Laut Süddeutscher Zeitung hat heute der Bundesgerichtshof zwei Ärzte freigesprochen, die kranken Menschen Zugang zu tödlichen Medikamenten verschafft haben. Die Ärzte wurden wegen Tötungdelikten angeklagt, da sie die Patienten ohne Maßnahmen zur Rettung bis zum Tod begleitet haben. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der klare Wille zu sterben der Patienten entscheidend war.