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Landesregierung erlaubt betriebliches Impfen im Impfzentrum

Geschrieben von am 9. Juni 2021

Betriebsärzt*innen dürfen fortan ihre Mitarbeitenden im münsteraner Impfzentrum impfen, wenn ihnen sonst die logistischen Voraussetzungen dafür fehlen. Der Erlass der NRW-Landesregierung ermöglicht jedoch lediglich die externe Nutzung der Strukturen des Impfzentrums. Für Bestellung und die Verimpfung des Impfstoffes sind Mediziner*innen weiterhin selber verantwortlich. Der Regelbetrieb im Impfzentrum hat zwar weiterhin Vorrang; derzeit gibt es aber aufgrund der geringen Impfstofflieferungen Kapazitäten zur weiteren Nutzung.