Landesregierung erlaubt betriebliches Impfen im Impfzentrum
Geschrieben von Rosa Husemann an 2021-06-09
Betriebsärzt*innen dürfen fortan ihre Mitarbeitenden im münsteraner Impfzentrum impfen, wenn ihnen sonst die logistischen Voraussetzungen dafür fehlen. Der Erlass der NRW-Landesregierung ermöglicht jedoch lediglich die externe Nutzung der Strukturen des Impfzentrums. Für Bestellung und die Verimpfung des Impfstoffes sind Mediziner*innen weiterhin selber verantwortlich. Der Regelbetrieb im Impfzentrum hat zwar weiterhin Vorrang; derzeit gibt es aber aufgrund der geringen Impfstofflieferungen Kapazitäten zur weiteren Nutzung.