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Kooperationsvereinbarung unter Münsteraner Institutionen für Jugendliche

Geschrieben von am 13. Januar 2023

Die Münsteraner Institutionen für Jugendliche verpflichten sich zu gemeinsamer Kooperations-vereinbarung. Dies teilt die Stadt Münster mit. Bei Bedarf an Unterstützung, z.B. bezüglich der familie oder Schule, können sich Jugendliche an verschiedene Institutionen richten. Unter anderem an den kommunalen Sozialdienst oder die psychiatrischen Einrichtungen für Jugendliche des UKM. Die Kooperationsvereinbarung dient als Grundlage für die Aufteilung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben. Ziel ist ein gemeinsames Verantwortungsbewusstsein für die Hilfeverläufe, in denen Kinder und Jugendliche einen komplexen Hilfebedarf aufweisen. Die Zusammenarbeit soll zu einem lösungsorientierten Vorgehen führen, der zum Vorteil der Jugendlichen optimiert werden soll.