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Bundesverfassungsgericht prüft BaföG-Satz

Geschrieben von am 21. Mai 2021

Anmerkung der Redaktion: Diese Nachricht wurden am 21. Mai um 10.00 und 11.00 Uhr gesendet. Bedauerlicherweise sind uns dabei Fehler unterlaufen. Hier die überarbeitete Fassung:

Laut des Bundesverwaltungsgerichts deckt der BaföG-Bedarfssatz nicht das ausbildungsbezogene Existenzminimum ab und könnte damit verfassungswidrig sein. Diese Frage liegt jetzt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Auslöser war die Klage einer Studentin zum BaföG-Satz von vor sechs Jahren. Dabei bezog sich die Klage auf den Vergleich mit dem Satz der Hartz-IV-Leistungen. Dies wird vom freien Zusammenschluss von Student:innenschaften unterstützt. Seit Jahren setzt sich das Deutsche Studentenwerk dafür ein, den Bedarfssatz von Studierenden empirisch zu ermitteln und nicht einfach jährlich fortzuschreiben.