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FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Geschrieben von am 26. April 2021

Ab heute gilt für Fahrgäste in ganz NRW eine FFP2-Maskenpflicht in allen Bussen, Bahnen und Haltestellen, das berichten die Stadtwerke Münster. Damit ist das Tragen von einer medizinischen Maske in diesen Bereichen nicht mehr zulässig. Die Verordnung gilt unabhängig von der am Samstag landesweit verabschiedeten Corona-Schutzverordnung, die jedoch vorerst für Münster aufgrund der vergleichsweise niedrigen Inzidenzzahlen noch nicht greift. Auch gilt sie unabhängig der aktuellen Inzidenzzahlen der Stadt. Ausgenommen sind Fahrer:innen, wenn sie nicht mit anderen Personen in Kontakt kommen. Sie dürfen demnach auch im Bus eine OP-Maske tragen. Zu der Maskenpflicht kommen weitere Maßnahmen, wie die Staffelung der Schulanfangszeiten. So sollen die Fahrgäste möglichst viel Platz im Bus haben. Der Fahrplan der Busse und Bahnen bleibt unverändert.