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Beschwerde von Klimaaktivist*innen abgelehnt

Written by on 10. Januar 2023

Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster hat eine Beschwerde von Klimaaktivist*innen abgewiesen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW hervor. Klimaaktivist*innen reichten einen Eilantrag ein, in dem sie forderten, dass das Betreten von Lützerath unter Berufung auf zivilen Ungehorsam zu rechtfertigen sei. Das Gericht in Münster wies diese Beschwerde ab. Der Kreis Heinsberg sprach ursprünglich das Aufenthaltsverbot aus. Das Betretungsverbot für das Gelände Lützerath bleibe demnach bestehen.