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awm muss Sammelcontainer für Elektrokleingeräte abbauen

Written by on 7. Januar 2026

Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster “awm” müssen Container für elektronische Kleingeräte abbauen. Dazu verpflichtet eine Neuerung des Elektronikgerätegesetzes, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Bis zum Februar werden die etwa 50 Container im Raum Münster abgebaut werden. Zu den Kleingeräten gehören zum Beispiel Toaster oder Bügeleisen, aber auch E-Zigaretten. 

Das neue Gesetz soll Akkubrände verhindern. Bundesweit kommt es täglich zu rund 30 Bränden in Recyclinganlagen oder Fahrzeugen. Der Grund: Falsch entsorgte Akkus und Batterien. Statt in den Containern können Kleingeräte nun beim Fachpersonal an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Gleichzeitig sind auch die Supermärkte und Baumärkte ab einer Mindestgröße von 400m2 zur Rücknahme verpflichtet. Diese Standorte werden in den nächsten Monaten verpflichtend mit einem deutlichen Symbol im Eingangsbereich markiert: