Auch kurze Zwischenmieten zukünftig registrierungspflichtig
Written by Redaktion on 30. Juni 2022
Wenn ihr eure Wohnung oder euer WG-Zimmer untervermieten möchtet, braucht ihr ab dem 1. Juli eine Wohnraum-Identitätsnummer. Dadurch wollen die Behörden unerlaubte Kurzzeit-Vermietungen einfacher ermitteln. Bisher war die Identitätsnummer nur bei einer Dauer von mehr als 90 Tagen notwendig. Beantragen könnt ihr die Identitätsnummer auf der Website des Bauportals NRW.