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Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung in NRW

Geschrieben von am 23. November 2022

Die NRW-Landesregierung hat entschieden, die bisherige Testpflicht zur Freitestung nach einer Coronainfektion zu beenden. So gilt diese Regelung bereits in anderen Bundesländern. Bisher musste nach fünf Tagen Isolierung ein negativer Corona Test vorliegen, um die Quarantäne zu beenden. Nun endet die Isolierung grundsätzlich nach fünf Tagen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 30. November 2022.