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2G beim Hochschulsport ab dem 24.11.

Geschrieben von am 24. November 2021

Ab heute (24.11.) dürfen nur noch vollständig immunisierte Personen an den Angeboten des Hochschulsports teilnehmen. Damit wurden die Teilnahmebedingungen an das ab heute geltende neue Infektionsschutzgesetz in NRW angepasst. Alle Teilnehmenden müssen ihren 2G Nachweis mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Der Krisenstab der Uni Münster tagt heute und wird morgen (25.11.) weitere aktualisierte Corona-Regelungen bekannt geben.