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Verfassungsgericht lehnt Beschwerde der Stadt Münster ab

Written by on 19. November 2025

Die Stadt Münster wird nicht vom kommunalen Finanzausgleich benachteiligt. Das hat das Verfassungsgericht in Nordrhein-Westfalen am Dienstag entschieden. Konkret ging es um die Gemeindefinanzierungsgesetze der letzten drei Jahre.

Kommunen in Nordrhein-Westfalen finanzieren sich zu großen Teilen über die Gewerbesteuer – das führt dazu, dass Großstädte oft mehr Einnahmen haben. Um kleinere Kommunen zu unterstützen, gibt es den kommunalen Finanzausgleich. Das Geld wird also unter den Kommunen umverteilt. Gegen den Ausgleich der letzten drei Jahre hatte die Stadt Münster Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt.

Neben Münster betrifft die Entscheidung unter anderem auch Köln, Bonn und Düsseldorf.