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Entscheidung über die BAföG-Höhe im Parlament, statt vor Gericht

Written by on 30. Oktober 2024

Die BAföG-Höhe muss im Parlament, und nicht vor Gericht entschieden werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Höhe der BAföG-Grundpauschale in den Jahren 2014 und 2015 mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Basis des Prozesses war die Klage einer Klägerin, die die Höhe der gesetzlichen Grundpauschale für verfassungswidrig hielt. Das Bundesverwaltungsgericht legte daraufhin die Frage vor, ob dies der Fall war. Das Bundesverfassungsgericht gab heute das Ergebnis bekannt, dass die BAföG-Förderung eine politische Entscheidung ist und nicht in der Hand eines Gerichts liegen kann.