Kryptografie ermöglicht datenschutzkonforme Geschlechtseintragslösung
Written by Redaktion on 25. Oktober 2024
Eine neue Studie der Technischen Universität Darmstadt und der Universität Kassel beleuchtet datenschutzrechtliche Probleme bei Datenabgleichen zwischen Behörden anhand des Selbstbestimmungsgesetzes. Die Forschenden empfehlen die Private Schnittmengenberechnung als mögliche technische Lösung. Dabei erhalten die Behörden nur Informationen über Personen, die bereits in ihren Registern geführt werden. Dies könnte insbesondere im Hinblick auf die geplante Reform des Namensrechts von aktueller Bedeutung sein.