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Steuersenkung auf Menstruationsprodukte

Written by on 20. November 2019

Ab dem 01. Januar 2020 sollen Menstruationsprodukte unter die Kategorie: “täglicher Bedarf” fallen. Das bedeutet anstatt der regulären Mehrwertsteuer von neunzehn Prozent, wären nur noch sieben Prozent fällig. RadioQ Reporterin Marla Ernst hat bei Wirtschaftswissenschaftler Pr. Dr. Johannes Becker nachgefragt, inwieweit eine Steuersenkung sinnvoll ist.

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