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Verwaltungskostenbeitrag für Studiendarlehen bleibt rechtens

Geschrieben von am 4. Mai 2022

Wie das Deutsche Studentenwerk auf seiner Webseite mitteilt, hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, dass das zinslose Studiendarlehen der Darlehenskasse der Studierendenwerke weiterhin Verwaltungskosten erheben dürfen. Zuvor hatte ein Darlehensnehmer gegen die 5% Verwaltungskosten geklagt. Der Vorstandsvorsitzende der Darlehenskasse, Detlef Rujanski, ordnet dieses Urteil als positiv für die studentischen Kreditnehmer*innen ein. Es sorge für Planungssicherheit in Bezug auf die Darlehens- und Rückzahlungssumme. Das Darlehen kann bei der Kasse beantragt werden und umfasst einen Höchstbetrag von 12.000 Euro.