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Neues Wohnraumstärkungsgesetz tritt in Kraft

Geschrieben von am 2. Juli 2021

Ab heute (2. Juli) tritt in NRW ein neues Wohnraumstärkungsgesetz in Kraft. So gibt die Stadt Münster bekannt, dass Wohnungen nicht länger als 90 Tage pro Jahr an Touristen vermietet werden dürfen. Die Kurzzeitvermietung muss vorher beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster angemeldet werden. Zusätzlich gilt, dass Wohnung, die über Internetportale zur Kurzzeitmiete angeboten werden, eine extra Anmeldung benötigen. Bei Verstößen muss mit Bußgeldern gerechnet werden.