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Neues Masernschutzgesetz

Geschrieben von am 14. November 2019

Der Bundestag hat heute ein neues Masernschutzgesetz beschlossen. Das gab das Bundesministerium für Gesundheit in einer Pressemitteilung bekannt. Alle Kinder sollen nach Vollendung des ersten Lebensjahres beim Eintritt in Schule oder Kindergarten nach den Vorgaben der Ständigen Impfkommission gegen Masern geimpft sein. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würden Masern häufig unterschätzt. Sie seien hochansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährde vor allem Kinder, da sie sich selber oft nicht schützen können. Die neue Regelung gilt auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten.