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Mangelnde Gesetzesgrundlage für polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit

Geschrieben von am 1. Juli 2022

Bei öffentlichen Versammlungen und Protesten ist in der Regel die Polizei vor Ort und fertigt teilweise Bildmaterial für die eigene Öffentlichkeitsarbeit an. Jurist Dr. Carsten Schier von der Uni Münster untersucht in seiner jetzt veröffentlichten Dissertation, welche Regeln dabei gelten. Das Problem sei, dass teilweise die gesetzliche Grundlage für diese polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit fehlt. Somit entstehen Unsicherheiten bei der Nutzung der Fotos in den sozialen Medien. Eine mögliche Lösung wäre laut Carsten Schier etwa eine Ergänzung des Polizei- oder Versammlungsgesetzes.