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Illegale Absprachen in Strafverfahren

Geschrieben von am 16. Juni 2023

Schöff*innen, die eherenamtliche Laien sind, fehlen häufig bei Absprachen in Strafverfahren. Gemäß gesetzlicher Vorschriften müssen diese bei Absprachen in Gerichtsprozessen beteiligt sein. Laut einer Studie der Uni Tübingen passiert das in 14 Prozent der Fälle gar nicht und das, obwohl die Laienrichter*innen vor Ort sind. Außerdem berichten Zweidrittel der befragten Schöff*innen, dass über Inhalte bei Absprachen gesprochen wird, die illegal sind. Darunter fallen etwa Vereinbarungen über den Schuldspruch. Die Befragten wünschen sich unter anderem intensivere Vorbereitungskurse für das Amt und eine Akteneinsicht im laufenden Verfahren.