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Hartz IV-Sanktionen in Münster von Urteil nicht betroffen

Geschrieben von am 6. November 2019

Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen von SGB II-Leistungen ändert wenig für Hartz IV-Empfängerinnen und Empfänger in Münster, wie die WN berichtet. Laut dem Urteil dürfen die Leistungen jetzt nur um bis zu 30% gekürzt werden. Zu Kürzungen kommt es, wenn sich erwerbsfähige Beziehende nicht kontinuierlich um eine Arbeitsstelle bemühen. Der Leiter des Jobcenters Münster, Ralf Bierstedt, berichtet, dass dies die Praxis vor Ort nicht verändere. Laut Bierstedt sei die Sanktionsquote in Münster mit 1,7 Prozent ohnehin schon geringer im Vergleich zum Land NRW und zum Bund. Bierstedt erklärt das wie folgt: „Wir versuchen, ein gutes Miteinander herzustellen, aufzuklären und zu motivieren. Wir gehen mit jedem einzelnen verantwortungsvoll um.“ Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts konnten Leistungen um 60% gekürzt werden oder Beziehende das gesamte ALG II verlieren. Dies beschneide allerdings den Bereich des grundrechtlich geschützten Existenzminimums, so Vizegerichtspräsident Stephan Harbath gegenüber der Zeit.