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Das Springen von Brücken in den Kanal ist in Münster verboten

Geschrieben von am 1. Juli 2019

Das Schwimmen und das Springen von Brücken in den Kanal ist laut Wasserschutzpolizei verboten, das berichtet die WN. Allerdings werde zumindest das Schwimmen in ungefährlichen Bereichen abseits von Schleusen und Brücken vom Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine toleriert. Das Springen von Brücken kann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige oder Verwarnungsgeld Zahlungen nach sich ziehen.