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Bistum Münster setzt neues kirchliches Arbeitsrecht um

Geschrieben von am 19. Dezember 2022

Das verkündete das Bistum in einer Pressemitteilung. Demnach dürfen Menschen ab Januar weiterhin für die Kirche arbeiten, wenn sie  unverheiratet zusammenleben, in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung sind oder nach einer Scheidung erneut heiraten. Die Änderungen gelten für alle Mitarbeiter*innen des Bistums und des pastoralen Dienstes. Ausnahmen gebe es für Priester und Diakone wegen ihres Weiheamts.