Werbeverbot für Jura-Repititorien rechtens

5. Oktober 2012

as Verwaltungsgericht Göttingen hat das Werbeverbot für Anbieter von juristischen Repititorien innerhalb der Gebäude der
Georg-August-Universität Göttingen für rechtmäßig erklärt. Juristische Repititorien sollen gegen Gebühr Jura-Studenten bei der Vorbereitung auf ihren Abschluss helfen. Die Göttinger Hochschule hatte den Anbietern 2009 untersagt, für ihre kommerziellen Angebote in der Uni Werbung zu betreiben. Die Uni argumentierte, dadurch werde der Eindruck erweckt, das Lehrangebot der Uni sei nicht ausreichend, um angehende Juristen auf das Staatsexamen vorzubereiten. Dagegen hatten Anbieter geklagt. Ihr Argument: Die Repititorien seien keine Konkurrenz für das Uni-angebot, sie würden dieses nur ergänzen. Die Göttinger Richter folgten nun der Argumentation der Uni. Die Werbung erschüttere das Vertrauen der Studenten in die Leistungsfähigkeit der Uni.