Bundesregierung: Kein Widerspruch bei Bafög-Regelung
5. Oktober 2012
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch darin, dass Studenten ab dem 30. Lebensjahr sich nicht mehr verbilligt kranken versichern können, obwohl das Höchstalter für Bafög auf 35 Jahre angehoben wurde.
Dies berichtet die TAZ. Die Berliner Zeitung beruft sich auf eine
Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. Die Bafög-Neuregelung sollte vor allem Masterstudenten,
die nach ihrem Bachelor zunächst einen Beruf ergriffen hatten, eine
Förderung ermöglichen. Für ihre Versicherung müssten Studenten ab dem 30. Lebensjahr trotz Bafög rund 150 Euro monatlich zahlen, etwa doppelt so viel wie Bafögempfänger unter 30. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr argumentiert, dass Masterstudenten während ihrer Berufstätigkeit finanzielle Rücklagen bilden könnten.




