Zweitwohnsitzsteuer in Münster
11. März 2010
Studenten, die Münster als ihren Zweitwohnsitz angegeben haben, sollen hierfür demnächst Steuern zahlen.
Die Steuer selbst soll zehn Prozent der Netto-Kaltmiete betragen. Dieses Konzept haben die SPD- und CDU- Ratsfraktion im Finanzausschuss beschlossen. So müssen sich die Studenten demnächst entscheiden, ob sie ihren Erstwohnsitz anmelden oder für den Zweitwohnsitz Steuern zahlen. In Münster haben gut 10.000 Studenten ihren Zweitwohnsitz angemeldet.
Steuerzuweisungen des Landes und des Bundes sind an die Zahl der Bewohner mit Erstwohnsitz gekoppelt, somit stellen Zweitwohnungen für die betreffenden Kommunen ein Verlustgeschäft dar.
Vielfältige Ausnahmeregelungen von der Steuer sollen soziale Härten vermeiden.
Um den Studierenden die Umstellung schmackhaft zu machen, sieht der politische Vorstoß der SPD parallel zur Steuer ein „Willkommenspaket“ für Neubürger vor.



