Steuerentlastung für Berufseinsteiger geplant
16. März 2010
Studenten dürfen die Kosten für ein abgeschlossenes Erststudium bei Berufseinstieg womöglich bald als Werbungskosten steuerlich absetzen.
Der Bund der Steuerzahler unterstützt dafür heute ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster. In dem Verfahren geht es darum, ob die Ausgaben für ein Erststudium als Werbungskosten anerkannt werden. Bisher werden die Kosten vom Finanzamt nur als Sonderausgaben anerkannt. Diese sind begrenzt und können die Steuerlast nur im Jahr ihrer Entstehung mindern. Bei begrenzten Einnahmen, wie die meisten Studenten sie haben, bleibt der Sonderkostenabzug meist ohne Wirkung. Könnten die Ausgaben zukünftig als Werbungskosten geltend gemacht werden, würden diese beim Berufseinstieg vom Einkommen abgezogen. Berufsanfänger könnten dadurch Steuern sparen.
Im letzten Jahr hatte der Bundesfinanzhof bereits geurteilt, dass nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Kosten für ein Studium als Werbungskosten anerkannt werden. Nun soll geklärt werden, ob dies auch für ein „typisches“ Erststudium nach dem Abitur, dem Wehr- oder Zivildienst oder einem sozialen Jahr gilt.




